Alarmierung der Feuerwehr durch Wohnungsnachbarn

Datum: Donnerstag 27.07.2023 um 10:47 Uhr
Alarmierungsart: AlarmApp, DME
Dauer: 30 Minuten
Einsatzart: Brand > B 2
Einsatzort: Vechelde: Valkeakoskistrasse
Einsatzleiter: OrtsBM Vechelde-Wahle
Fahrzeuge: ELW 1, HLF 20/16, DLK 23/12
Weitere Kräfte: RTW Vechelde (ASB Peine)


Einsatzbericht:

Richtig gehandelt hat ein Wohnungsnachbar, als in einem Mehrfamilienhaus in der Valkeakoskistraße in Vechelde ein Rauchmelder „piepte“: Zunächst der Versuch die Mieter der betroffenen Wohnung zu erreichen und als das erfolglos war: die Alarmierung der Feuerwehr.

Unsere Einsatzkräfte wurden daraufhin mit dem Stichwort „B2 – ausgelöster Warnmelder“ von der Integrierten Regionalleitstelle alarmiert. Mit dem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, der Drehleiter und dem Einsatzleitwagen wurde ausgerückt. Während der Anfahrt legte ein Trupp bereits die Atemschutzgeräte an.

Vor Ort war das Alarmsignal allerdings nicht mehr wahrnehmbar und aus den gekippten Fenstern der offensichtlich betroffenen Wohnung war kein Rauchaustritt erkennbar. Insofern verwies der Einsatzleiter die Wohnungsnachbarn auf Art 13 des Grundgesetzes: „Die Wohnung ist unverletzlich“. Von daher wurden keine Einsatzmaßnahmen durchgeführt.


Die Geister die ich rief …

Vehement haben die Feuerwehren in Niedersachsen die Verankerung von Rauchmeldern in die Niedersächsische Bauordnung gefordert. Der Gesetzgeber ist dem schließlich gefolgt: Seit dem 01.01.2016 gilt in Niedersachsen für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime) die Rauchmelderpflicht.

Nun führen ausgelöste Rauchmelder – manchmal auch nur die Batteriewarntöne – zu höheren Einsatzzahlen der Feuerwehren – die Geister …

Text: Michael Hanne